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ZUR KONFERENZ
2027 rückt schnell näher.
2042 ebenfalls.
Das Bundesgesetz über Velowege, das seit 2023 in Kraft ist, gibt eine klare Richtung vor: Kantone und Gemeinden müssen bis Ende 2027 zusammenhängende Velowegnetze planen und diese bis 2042 umsetzen – sowohl für den Alltagsverkehr als auch für Freizeitwege.
Diese Konferenz unterstützt Städte, Gemeinden und Kantone dabei, diesen gesetzlichen Rahmen in sichtbare Ergebnisse zu überführen: mehr Sicherheit an kritischen Stellen, Kontinuität, Verständlichkeit, Unterhalt und lokale Akzeptanz.

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